KOSTENLOSE Antigen- Schnelltests – Wer hat Anspruch und welche Nachweise sind nötig?
Personen, die sich nach einer Corona Erkrankung Freitesten Nachweis: z.B. pos. PCR Test, Quarantäneanordnung
Personen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben Nachweis: Nachweis über das Testergebnis der infizierten Person und ein Nachweis der übereinstimmenden Wohnanschrift
Betreute Personen. Heißt Personen, die in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken o.ä. betreut, gepflegt oder behandelt werden oder dort aufgenommen werden sollen Nachweis: z.B. Bestätigung durch Einrichtung, Überweisungsschein, Aufnahmeunterlagen
Besucher von Personen, die in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken o.ä. betreut, gepflegt oder behandelt werden Nachweis: z.B. Bestätigung der Einrichtung, Selbstauskunft
Kinder unter 5 Jahre Nachweis: Lichtbildausweis, amtliches Ausweisdokument
(chronisch) kranke Personen, bei denen eine Impfung gegen SARS-CoV-2 aufgrund einer Erkrankung nicht möglich ist Nachweis: ärztliches Zeugnis im Original
Schwangere, die sich im ersten Drittel der Schwangerschaft befinden Nachweis: Mutterpass, ärztliches Attest
Personen, die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden und in deren Haushalt Beschäftigte Nachweis: z.B. Nachweis über Pflegebudget, Vertrag
Personen, die einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig versorgen (Pflegeperson) Nachweis: z.B. schriftliche Bestätigung
Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben Nachweis: z.B. Studiennachweis Klinik
Antigen Schnelltest mit Zuzahlung von 3,- Euro. Wer ist berechtigt?
Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden.
Personen, die am selben Tag eine Person mit erhöhtem Risiko besuchen möchten. Heißt, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder die aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu erkranken.
Personen, deren Corona-Warn-App den Satus „erhöhtes Risiko“ ausweist.
Alle Personengruppen müssen als Nachweis eine Selbstauskunft darüber abgeben, dass die Testung zum genannten Zweck und unter Eigenbeteiligung in Höhe von 3,-Euro durchgeführt wurde.
Die Selbstauskunft erstellen wir für Sie in unserer Teststelle!