FAQ PCR Test:

 

Warum ein PCR Test?

Ein PCR Test ist ein diagnostisches verfahren zum Erregernachweis u.a. bei Covid 19. Er wird im Labor ausgewertete und dienst der Bestätigung und zur Diagnostik einer Corona Erkrankung. Er ist auch Grundlage für Anerkennung einer Covid 19 Infektion als Ersatz für den Booster oder den Genesennachweis.

Was kostet ein PCR Test?

Ein PCR Test der notwendig ist, also ein Anspruch darauf besteht kostet nichts auch keine Bearbeitungsgebühr. Eine zusätzliche Gebühr dafür ist unzulässig.
Braucht man den Test jedoch für eigene Zwecke z.B. Urlaubsreise kosten dieser Test bei uns 75,00 €

Wann habe ich Anspruch auf einen kostenlosen PCR Test?

Ein Anspruch besteht:

1. Wenn der PCR Test medizinisch angeordnet ist. Dies ist meistens vor Krankenhaus- oder Reha Aufenthalten der Fall. Damit der Test abgenommen werden darf, muss ein entsprechendes Schreiben der Klinik vorgelegt werden.

2. Zur Bestätigung einer Coronainfektion bei positivem Schnelltest.

Dies ist bei uns IMMER möglich, egal ob Sie einen Schnelltest, PCR Test oder Beides benötigen.

Denn eigentlich muss hier zwischen einem Selbsttest zu Hause und einem POC Antigentest (umgangssprachlich Schnelltest) in einer anerkannten Teststelle unterschieden werden.

Mit einem anerkannten, positiven Testergebnis z.B. durch eine Teststelle, Apotheke oder Schule kann bei uns sofort ein PCR Test abgenommen werden. Bei einem positiven Selbsttest nur, wenn

a) der positive Selbsttest nochmal durch einen POC Antigentest in unserer Teststelle bestätigt wird oder

b) der positive Schnelltest beim zuständigen Gesundheitsamt gemeldet wurde. Dazu ist online ein Meldeformular auszufüllen. Nach der Meldung erhält man eine E-Mail mit der Aufforderung zum PCR Test. Mit Vorlage dieser Aufforderung ist ein PCR Test ohne vorherigen Schnelltest möglich.

3. Zum Freitesten bei Tätigkeit in einer medizinischen Einrichtung*. Um nach einer Corona Infektion seine Arbeit in einer medizinischen Einrichtung wieder aufnehmen zu dürfen, muss ein negativer PCR Test vorliegen.

4. Zur Abklärung ob sich eine Kontaktperson mit Corona angesteckt hat. Als Kontaktperson gilt, wer
• von einem behandelnden Arzt, der eine mit dem Coronavirus infizierten Person behandelt,
• von Einrichtungen und Unternehmen nach § 3 Abs. 2 TestV (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) oder
• vom öffentlichen Gesundheitsdienst
als Kontaktperson identifiziert wurde.

5. Bei einem Ausbruchsgeschehen in einer entsprechenden Einrichtung*

*Berechtige Einrichtungen nach TestV:

    • Schulen, Kindertagesstätten
    • Asylbewerberheime, Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünfte
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationäre Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Pflege
    • ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
    • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen anderer medizinischer Heilberufe nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 IfSG

Weiter gilt ab 12.02.2022

  • Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen. Ein Anspruch muss zunächst mit einem Antigentest abgeklärt werden.
  • Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest.
  • Auch Kinder werden weiterhin Zugang zu PCR-Tests haben.
  • Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Auch Sie benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können.

 

Unter folgendem Link finden Sie alle relevanten Informationen Rund um Corona vom Landkreis Donau-Ries, z.B. Quarantäneregeln, Verhalten als Kontaktperson, Vorgehen bei positivem Selbsttest, Testmöglichkeiten:

https://www.donau-ries.de/corona

Weitere Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests wie z.B. zu den verschiedenen Testarten, Kontaktpersonen, Nachweise und Genesenenzertifikat finden sie unter folgendem Link der Bundesregierung:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html